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AGB

Übersicht

Verkaufs-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechtsgeschäfte werden im Namen und für Rechnung des Verkäufers abgeschlossen, welchem die Vertragserfüllung obliegt und an den alle Zahlungen zu leisten sind.
1) Mangels ausdrücklich abweichender Vereinbarung erfolgen Lieferungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die spätestens mit Annahme der Lieferung durch den Käufer Vertragsbestandteil werden; sie sind auf Dienst- und Werkleistungen sinngemäß anzuwenden. Soweit in diesen Bedingungen keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen. Allenfalls nichtige Bestimmungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
2) Mündliche Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung
3) Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Alle Preisangaben verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer. Vom Käufer sind außerdem die Kosten der Versendung nach einem anderen als dem Erfüllungsort zu tragen.
4) Mangels abweichender Angaben auf der Rechnung werden Warenlieferungsforderungen Zug um Zug nach Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware zur Abholung ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsort ist der Sitz des Zahlungsempfängers. Ein Abzug vereinbarer Nachlässe ist unzulässig, solange ältere fällige Forderungen ausstehen. Alle Zahlungen haben durch rechtzeitige Überweisung oder ausdrückliches Verlangen vor Warenübergabe in bar zu erfolgen. Durch verspäteten Zahlungseingängen veranlaßten Aufwand trägt der Käufer. Ist eine Rückgabefrist vereinbart, tritt Fälligkeit am Tage des Fristablaufes ein.
5) Die Entgegennahme von Schecks erfolgt auf Gefahr des Käufers und ohne Verpflichtung zur Einlösung nur zahlungshalber und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
6) Acht Tage nach Fälligkeit gerät der Käufer, ohne daß es einer Mahnung bedarf, in Verzug. Zahlungsverzug bewirkt Fälligkeit aller offenen Forderungen und berechtigt den Verkäufer zum fristlosen Rücktritt. Auch ohne Rücktritt besteht bei Verzug Anspruch auf Rückholung und vorläufige Verwahrung gelieferter Ware auf Kosten des Käufers. Es sind Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Zinssatz der jeweils zuletzt begebenen Staatsanleihe zu leisten.
7) Gerät der Käufer mit Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware in Verzug, so kann der Verkäufer nach Ablauf einer Nachfrist von 8 Tagen, die dem Käufer nicht gesondert gesetzt werden muß, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
8) Zahlungen werden ausschließlich auf die älteste Forderung angerechnet. In Saldomitteilungen ausgewiesene Beträge gelten als richtig anerkannt, wenn sie nicht unverzüglich bestritten werden; eine Änderung von Fälligkeiten tritt durch Saldomitteilungen nicht ein. Zurückbehaltung von Zahlungen mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
9) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Solange ist der Käufer nicht berechtigt, über die Ware in anderer als der im ordentlichen Geschäftsbetrieb üblichen Weise (Verbrauch; Verarbeitung oder Weiterverarbeitung) zu verfügen. Von der Geltungmachung von Rechten durch Dritte an der im Vorbehaltseigentum stehenden Ware sind wir umgehend zu verständigen. Die gelieferten Waren sind ausschließlich zum Vertrieb im Bestimmungsland bestimmt. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie außerhalb des Bestimmungslandes anzubieten oder an Dritte zu liefern, die sie außerhalb des Bestimmungslandes anbieten werden: er wird diese Verpflichtung auf seine jeweiligen Abnehmer überbinden. Sollten gelieferte Waren entgegen dieser Verpflichtung außerhalb des Bestimmungslandes angeboten werden, sind wir berechtigt, sie aufzukaufen, und ist der Käufer verpflichtet, diese von uns aufgekauften Produkte zu unserem Einstandspreis zuzüglich eines Manipulationskostenzuschlages von 10 % von uns zurückzukaufen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben unbenommen.
10) Geringfügige Überschreitungen von Lieferfristen oder -terminen sind unerheblich. Umstände, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren,und behördliche Eingriffe in das Vertragsverhältnis entbinden den Verkäufer von der Lieferpflicht und berechtigen ihn vom Vertragsrücktritt, sofern sie nicht nachweislich vorausgesehen oder grob schuldhaft herbeigeführt wurden.
11) Der Verkäufer gewährt dem Käufer bis zum Ablauf einer vereinbarten Rückgabefrist ein großzügiges Rücktrittsrecht dergestalt, daß der Käufer bis zum Tag des Fristablaufes (Tag des Poststempels) Ware, die er nicht verkaufen, selbst verbrauchen, oder anderweitig verwerten kann, auf seine Kosten an den Käuferzrückgeben darf. Von der Rückgabe ausgeschlossen ist genutzte, beschädigte oder sonstwie mangelhafte Ware, wenn der Mangel nicht unverzüglich gerügt wurde. Der Verkäufer erstattet den Kaufpreis nach Prüfung zurück. Zu selbständigen Abzügen von der Rechnung ist der Käufer nicht berechtigt. Warenrücksendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Nach Ablauf der Rückgabefrist ist eine Warenrückgabe ausgeschlossen.
12) Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel bestehen nur, wenn der Käufer den Mangel nach Erhalt oder Anlieferung der Ware innerhalb einer Frist von zehn Tagen schriftlich rügt (Tag des Poststempels). Mangelhafte Ware wird nach Wahl des Verkäufers verbessert oder in mangelfreie umgetauscht. Für Mangelfolgeschäden wird ausschließlich dem Käufer bei nachweislich grobem Verschulden bis zum vereinbarten Entgelt gehaftet; dies gilt auch für Empfehlungen, sofern der Käufer nachweist, daß ihre Unrichtigkeit ausschließlich dem Verkäufer zu vertreten ist.
13) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Herstellungslager oder Lieferlager verläßt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
14) Erfülllingsort ist das Lieferwerk oder Lieferlager.
15) Es gilt ausschließlich Recht, mit Ausnahme von Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wolfsberg.

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